Steuererklärung für Nicht-Residenten auf Mallorca: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026
Sie besitzen eine Wohnung oder ein Haus auf Mallorca, leben aber in Deutschland? Dann sind Sie in Spanien steuerpflichtig — auch wenn Sie die Immobilie gar nicht vermieten. Jedes Jahr müssen Sie das Modelo 210 einreichen, die IBI (Grundsteuer) und die Basura (Müllgebühr) bezahlen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch alle steuerlichen Pflichten als Nicht-Resident-Eigentümer auf Mallorca: von den Fälligkeitsterminen über die Berechnung der Steuer bis hin zu den Konsequenzen bei Nichtabgabe.
Überblick: Welche Steuern und Abgaben fallen jährlich an?
Als deutscher Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien müssen Sie sich um folgende jährliche Zahlungen und Erklärungen kümmern:
| Steuer / Abgabe | Formular | Frist | Typische Höhe |
|---|---|---|---|
| IBI (Grundsteuer) | Keines — Gemeindebescheid | September/Oktober (je nach Gemeinde) | 400 – 2.500 EUR/Jahr |
| Basura (Müllgebühr) | Keines — Gemeindebescheid | Variiert (oft Frühjahr) | 60 – 200 EUR/Jahr |
| IRNR (Eigennutzung) | Modelo 210 | Bis 31. Dezember des Folgejahres | 150 – 800 EUR/Jahr |
| IRNR (Vermietung) | Modelo 210 | Quartalweise (20 Tage nach Quartalsende) | Abhängig von Mieteinnahmen |
| Vermögensteuer | Modelo 714 | Juni des Folgejahres | Nur ab 700.000 EUR Nettovermögen |
Eine ausführliche Übersicht aller Steuern finden Sie in unserem umfassenden Steuer-Leitfaden. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die praktische Abwicklung.
IBI — Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles)
Die IBI ist die spanische Grundsteuer und wird von der Gemeinde erhoben, in der Ihre Immobilie liegt. Sie ist vergleichbar mit der deutschen Grundsteuer und fällt für jeden Immobilienbesitzer an — unabhängig vom Wohnsitz.
Berechnung
Die IBI wird auf Basis des Katasterwerts (valor catastral) berechnet. Dieser liegt in der Regel deutlich unter dem Marktwert. Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde zwischen 0,4% und 1,1% für städtische Grundstücke.
| Gemeinde | IBI-Satz | Beispiel: Katasterwert 200.000 EUR |
|---|---|---|
| Palma | 0,59% | 1.180 EUR |
| Calvià | 0,73% | 1.460 EUR |
| Llucmajor | 0,62% | 1.240 EUR |
| Sóller | 0,50% | 1.000 EUR |
| Andratx | 0,66% | 1.320 EUR |
| Pollença | 0,60% | 1.200 EUR |
Zahlung
Die Gemeinde verschickt den IBI-Bescheid in der Regel im Spätsommer oder Herbst. Der Zahlungszeitraum beträgt typischerweise 2 Monate. Wenn Sie nicht dauerhaft auf Mallorca leben, empfehlen wir dringend:
- Lastschrifteinzug (domiciliación bancaria) einrichten — so versäumen Sie keine Frist
- Einige Gemeinden gewähren bei Lastschrift einen Frühzahlerrabatt von bis zu 5%
- Alternativ: Ihren Steuerberater oder Gestor mit der Zahlung beauftragen
Tipp: Katasterwert prüfen
Der Katasterwert Ihrer Immobilie wird periodisch aktualisiert. Auf der Webseite des Catastro (www.catastro.meh.es) können Sie den aktuellen Wert mit Ihrer Referencia Catastral (steht auf der Grundsteuerbescheinigung) einsehen. Wenn der Katasterwert unverhältnismäßig hoch erscheint, können Sie Einspruch einlegen.
Basura — Müllgebühr (Tasa de recogida de basuras)
Die Basura ist die kommunale Müllabfuhrgebühr. Sie wird ebenfalls von der Gemeinde erhoben und fällt unabhängig davon an, ob Sie die Immobilie nutzen oder nicht.
| Gemeinde | Typische jährliche Basura |
|---|---|
| Palma | 120 – 180 EUR |
| Calvià | 100 – 160 EUR |
| Sóller | 80 – 140 EUR |
| Manacor | 70 – 120 EUR |
Die Basura wird häufig zusammen mit der IBI oder separat im Frühjahr eingezogen. Auch hier empfiehlt sich der Lastschrifteinzug. In einigen Gemeinden ist die Basura bereits in der IBI enthalten.
Modelo 210 — Nicht-Residenten-Einkommensteuer (IRNR)
Das Modelo 210 ist das zentrale Steuerformular für Nicht-Residenten mit Einkünften in Spanien. Es dient zur Erklärung der Nicht-Residenten-Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, IRNR). Dieses Formular betrifft Sie als deutschen Immobilienbesitzer auf Mallorca in zwei Fällen:
- Fall A: Eigennutzung — jährliche Erklärung der fiktiven Mieteinnahmen (renta imputada)
- Fall B: Vermietung — quartalweise Erklärung der tatsächlichen Mieteinnahmen
Wichtig: Auch wenn Sie die Immobilie überhaupt nicht nutzen und leer stehen lassen, müssen Sie das Modelo 210 für die fiktive Mieteinnahme einreichen. Es gibt keine Ausnahme.
Modelo 210 bei Eigennutzung: Berechnung und Beispiel
Wenn Sie Ihre Immobilie auf Mallorca selbst nutzen oder leer stehen lassen, unterstellt der spanische Fiskus eine fiktive Mieteinnahme. Diese muss jährlich versteuert werden.
Berechnung Schritt für Schritt
| Schritt | Beschreibung | Formel |
|---|---|---|
| 1 | Katasterwert ermitteln | Aus IBI-Bescheid oder Catastro-Webseite |
| 2 | Prozentsatz anwenden | 1,1% (wenn Katasterrevision nach 01.01.1994) oder 2% (davor) |
| 3 | Fiktive Mieteinnahme | Katasterwert × 1,1% (oder 2%) |
| 4 | Steuersatz anwenden | 19% für EU-Bürger (24% für Nicht-EU) |
| 5 | Jährliche Steuer | Fiktive Mieteinnahme × 19% |
Beispiel 1: Wohnung in Palma, ganzjährig eigengenutzt
Katasterwert: 150.000 EUR (Revision nach 1994)
Fiktive Mieteinnahme: 150.000 × 1,1% = 1.650 EUR
Steuersatz (EU): 19%
Jährliche Steuer: 1.650 × 19% = 313,50 EUR
Beispiel 2: Villa in Andratx, 6 Monate eigengenutzt, 6 Monate leer
Katasterwert: 400.000 EUR (Revision nach 1994)
Fiktive Mieteinnahme (ganzjährig, da auch Leerstand zählt): 400.000 × 1,1% = 4.400 EUR
Steuersatz (EU): 19%
Jährliche Steuer: 4.400 × 19% = 836 EUR
Hinweis: Die fiktive Renta imputada gilt für den gesamten Zeitraum, in dem die Immobilie nicht vermietet wird — auch Leerstand wird wie Eigennutzung behandelt.
Was ist, wenn ich die Immobilie nur zeitweise eigennutze und zeitweise vermiete?
In diesem Fall müssen Sie anteilig rechnen: Für die Monate der Vermietung erklären Sie die tatsächlichen Mieteinnahmen (quartalweise), für die restlichen Monate die fiktive Renta imputada (anteilig). Details zur Vermietung finden Sie im nächsten Abschnitt.
Modelo 210 bei Vermietung
Wenn Sie Ihre Immobilie auf Mallorca vermieten — sei es langfristig oder als Ferienunterkunft über Plattformen wie Airbnb oder Booking —, müssen Sie die tatsächlichen Mieteinnahmen versteuern.
Steuersatz und abzugsfähige Kosten
| Detail | EU-Bürger | Nicht-EU-Bürger |
|---|---|---|
| Steuersatz | 19% | 24% |
| Abzugsfähige Kosten | Ja (anteilig nach Vermietungstagen) | Nein — Besteuerung der Bruttomieteinnahmen |
| Erklärung | Quartalweise, Modelo 210 | Quartalweise, Modelo 210 |
Welche Kosten können EU-Bürger abziehen?
- IBI (Grundsteuer) — anteilig
- Basura (Müllgebühr) — anteilig
- Gemeinschaftsgebühren (comunidad de propietarios) — anteilig
- Versicherung (Gebäude-/Hausratversicherung) — anteilig
- Reparaturen und Instandhaltung (nicht wertsteigernde Investitionen)
- Hypothekenzinsen (nicht die Tilgung)
- Abschreibung: 3% des Gebäudewerts (ohne Grundstück) pro Jahr
- Verwaltungskosten (Property Management, Reinigung)
- Rechts- und Steuerberatungskosten
Beispiel: Ferienvermietung — Wohnung in Sóller
Bruttomieteinnahmen (April bis Oktober, 180 Tage): 24.000 EUR
Abzugsfähige Kosten (anteilig 180/365):
IBI: 500 EUR × 49,3% = 247 EUR
Comunidad: 1.800 EUR × 49,3% = 887 EUR
Versicherung: 400 EUR × 49,3% = 197 EUR
Reinigung/Verwaltung: 3.600 EUR
Hypothekenzinsen: 4.000 EUR × 49,3% = 1.972 EUR
Abschreibung (3% von 180.000 EUR Gebäudewert): 5.400 × 49,3% = 2.662 EUR
Summe Abzüge: 9.565 EUR
Nettomieteinnahmen: 24.000 − 9.565 = 14.435 EUR
Steuer (19%): 2.743 EUR
Fiktive Renta imputada für restliche 185 Tage:
200.000 × 1,1% × (185/365) = 1.115 EUR
Steuer (19%): 212 EUR
Gesamte jährliche IRNR: ca. 2.955 EUR
Schritt-für-Schritt: Modelo 210 einreichen
Sie haben grundsätzlich drei Möglichkeiten, das Modelo 210 einzureichen:
Option 1: Selbst online (mit digitalem Zertifikat)
- Beantragen Sie ein digitales Zertifikat (certificado digital) bei der FNMT (Fábrica Nacional de Moneda y Timbre) — dies erfordert einen persönlichen Termin bei einem spanischen Konsulat oder einer oficina de la Agencia Tributaria
- Gehen Sie auf die Webseite der Agencia Tributaria (www.agenciatributaria.es)
- Navigieren Sie zu Sede electrónica → Impuestos y tasas → No Residentes → Modelo 210
- Füllen Sie das Formular online aus und senden Sie es ab
- Die Zahlung erfolgt per Lastschrift von Ihrem spanischen Bankkonto
Option 2: Über einen Steuerberater (asesor fiscal)
- Der Steuerberater reicht das Modelo 210 in Ihrem Namen ein
- Sie erteilen ihm eine Vollmacht (poder notarial oder autorización)
- Typische Kosten: 150 – 300 EUR pro Jahr für die Eigennutzungs-Erklärung
- Empfohlene Option für die meisten deutschen Eigentümer
Option 3: Persönlich beim Finanzamt
- Termin bei der Delegación de Hacienda in Palma (Carrer de la Concepció)
- Formular ausfüllen und vor Ort einreichen
- Zahlung per Bankbeleg (carta de pago)
- Nur praktikabel, wenn Sie vor Ort sind — nicht empfohlen als regelmäßige Lösung
Unsere Empfehlung
Für die meisten deutschen Eigentümer ist Option 2 (Steuerberater) die beste Wahl. Die Kosten sind gering (150–300 EUR/Jahr), Sie müssen sich um nichts kümmern, und das Risiko von Fehlern oder versäumten Fristen ist minimal. Ein guter asesor fiscal erinnert Sie auch an alle weiteren Pflichten (Vermögensteuer, Plusvalía bei Verkauf usw.).
Benötigte Unterlagen
Um das Modelo 210 korrekt auszufüllen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero)
- Referencia Catastral (20-stellige Kataster-Referenznummer)
- Katasterwert (valor catastral) — aus dem IBI-Bescheid
- Spanische Bankverbindung (IBAN) für die Lastschrift
- Bei Vermietung: Mietverträge, Rechnungen für abzugsfähige Kosten
Alle Fristen im Überblick
| Erklärung / Zahlung | Frist | Hinweis |
|---|---|---|
| Modelo 210 — Eigennutzung | Bis 31. Dezember des Folgejahres | Für 2025 also bis 31.12.2026 |
| Modelo 210 — Vermietung | Quartalweise: 20 Tage nach Ende jedes Quartals | Q1: bis 20.04. | Q2: bis 20.07. | Q3: bis 20.10. | Q4: bis 20.01. |
| Modelo 210 — Verkauf | 3 Monate nach dem Notartermin | Details in unserem Artikel zur Kapitalertragsteuer |
| IBI | Gemäß Gemeindebescheid (meist Sep–Nov) | Lastschrift empfohlen |
| Basura | Gemäß Gemeindebescheid (variiert) | Lastschrift empfohlen |
| Modelo 714 (Vermögensteuer) | Juni des Folgejahres | Nur wenn Nettovermögen in Spanien > 700.000 EUR |
Strafen bei Nichteinhaltung
Das spanische Finanzamt kennt bei versäumten oder fehlerhaften Steuererklärungen kein Pardon. Die Konsequenzen können erheblich sein:
Verspätete Abgabe (ohne Aufforderung durch das Finanzamt)
| Verspätung | Zuschlag |
|---|---|
| Bis 3 Monate | 5% der Steuerschuld |
| 3 – 6 Monate | 10% |
| 6 – 12 Monate | 15% |
| Über 12 Monate | 20% + Verzugszinsen |
Nichtabgabe (nach Aufforderung durch das Finanzamt)
- Leichte Ordnungswidrigkeit: 50 – 100% des nicht gezahlten Betrags
- Schwere Ordnungswidrigkeit: 100 – 150%
- Sehr schwere Ordnungswidrigkeit: 150 – 250% (bei Vorsatz, wiederholtem Verstoß oder Verschleierung)
- Zusätzlich: Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit
Beispiel: Drei Jahre nicht erklärt
Fiktive Steuerschuld pro Jahr: 314 EUR
Drei Jahre nicht erklärt: 3 × 314 = 942 EUR
Bußgeld (angenommen 100%): 942 EUR
Verzugszinsen (ca. 4,06% p.a.): ca. 76 EUR
Gesamtbelastung: ca. 1.960 EUR statt 942 EUR
CRS-Datenaustausch: Seit 2017 tauschen EU-Staaten im Rahmen des Common Reporting Standard automatisch Finanzdaten aus. Das spanische Finanzamt kann Ihre Kontoverbindungen in Deutschland abfragen, und umgekehrt kann das deutsche Finanzamt von Ihrem Immobilienbesitz in Spanien erfahren. Es wird zunehmend schwieriger, steuerliche Pflichten zu ignorieren.
Brauche ich einen Steuerberater?
Kurze Antwort: Ja. Obwohl es technisch möglich ist, das Modelo 210 selbst einzureichen, empfehlen wir deutschen Eigentümern auf Mallorca nachdrücklich, einen spezialisierten Steuerberater (asesor fiscal) in Spanien zu beauftragen. Die Gründe:
- Sprachbarriere: Das Modelo 210 und alle Kommunikation mit Hacienda erfolgt auf Spanisch. Fehler bei der Ausfüllung können teuer werden.
- Komplexität: Die korrekte Berechnung bei Teilvermietung (anteilige Renta imputada + Mieteinnahmen + Abzüge) ist für Laien fehleranfällig.
- Fristenkontrolle: Ihr Steuerberater überwacht alle Fristen und erinnert Sie rechtzeitig.
- Steuerliche Optimierung: Ein guter Berater kennt alle legalen Gestaltungsmöglichkeiten.
- Überschaubare Kosten: 150–300 EUR/Jahr für die Eigennutzungs-Erklärung, 300–600 EUR bei Vermietung.
Kosten eines Steuerberaters auf Mallorca
| Leistung | Typische Kosten |
|---|---|
| Modelo 210 (Eigennutzung, jährlich) | 150 – 300 EUR |
| Modelo 210 (Vermietung, quartalweise) | 300 – 600 EUR/Jahr |
| Modelo 714 (Vermögensteuer) | 200 – 400 EUR |
| Komplettpaket (alle Erklärungen + Beratung) | 500 – 1.200 EUR/Jahr |
| Erstberatung / Steuer-Check | Oft kostenlos oder 100 – 200 EUR |
Häufig gestellte Fragen
Ich habe die Immobilie gerade erst gekauft. Ab wann muss ich das Modelo 210 einreichen?
Ab dem Tag der notariellen Beurkundung (escritura) sind Sie steuerpflichtig. Für das Jahr des Kaufs müssen Sie die fiktive Renta imputada anteilig für die verbleibenden Tage des Jahres erklären. Wenn Sie beispielsweise am 1. Juli kaufen, erklären Sie 184/365 des Jahres.
Brauche ich ein spanisches Bankkonto?
Ja, praktisch unbedingt. Die Zahlung des Modelo 210 erfolgt per Lastschrift von einem spanischen Bankkonto. Auch die IBI und Basura werden am einfachsten per Lastschrift bezahlt. Eröffnen Sie ein Konto bei einer spanischen Bank (z.B. CaixaBank, Bankinter, Sabadell) — die meisten bieten spezielle Nicht-Residenten-Konten an.
Was ist, wenn ich das Modelo 210 mehrere Jahre lang nicht eingereicht habe?
Reichen Sie die fehlenden Erklärungen so bald wie möglich freiwillig nach. Wenn Sie dies tun, bevor das Finanzamt Sie auffordert, sind die Zuschläge deutlich niedriger (5–20% statt 50–250%). Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, die rückständigen Erklärungen korrekt einzureichen. Beachten Sie: Die Verjährungsfrist in Spanien beträgt 4 Jahre.
Muss ich das Modelo 210 auch einreichen, wenn ich die Immobilie zusammen mit meinem Ehepartner besitze?
Ja — jeder Miteigentümer muss ein eigenes Modelo 210 einreichen, anteilig nach seinem Eigentumsanteil. Bei hälftigem Eigentum reicht jeder Ehepartner die Hälfte der fiktiven Mieteinnahme ein.
Muss ich die in Spanien gezahlten Steuern auch in Deutschland angeben?
Ja. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien müssen Sie die spanischen Immobilieneinkünfte in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben (Anlage AUS). Die in Spanien gezahlte Steuer wird angerechnet. Die Nichtangabe kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Fazit: Wenig Aufwand, große Sicherheit
Die jährlichen steuerlichen Pflichten als Nicht-Resident-Eigentümer auf Mallorca sind überschaubar: Für eine typische eigengenutzte Wohnung im Wert von 300.000 EUR zahlen Sie rund 300 EUR Einkommensteuer plus 600–1.000 EUR IBI und 100 EUR Basura — insgesamt etwa 1.000–1.400 EUR pro Jahr.
Der Schlüssel zur Stressfreiheit: Beauftragen Sie einen Steuerberater auf Mallorca, richten Sie Lastschriften für IBI und Basura ein, und halten Sie Ihre Belege für eventuelle Vermietungen geordnet. So können Sie Ihre Immobilie auf Mallorca sorgenfrei genießen.
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